Arbeits und Schulunfälle

Neben den Arbeitsunfällen sind auch die häufigen Schul- bzw. Wegeunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

 

Nach einem solchen Unfall ist eine Aufnahme durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) erforderlich.

Nur so können alle denkbaren Ansprüche gewahrt und alle Folgen durch die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) abgesichert werden.

 

Durch unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens, können wir all diese Verletzungen behandeln.

Auch die Nachbehandlung nach einem stationären Aufenthalt und möglichen Operationen wird über unsere Praxis gewährleistet.